
Pokud vím, tak většina znalců toto rozlišuje. Za falzum si pak účtují jenom paušální poplatek (do 50 Eur).
U pravých známek si pak účtují nějaký paušální poplatek + určité procento z ceny zkoušeného materiálu.


A určitě existuje nějaká literatura, kde jsou popsány znaky všech polí a desek. které byly použity k tisku Saských trojek.🙂

o pravosti té známky bych měl celkem pochybnost...
pro srovnání jak vypadá správný tisk --->
😐
Od té doby co jsem přestal být namyšlený, tak jsem už bez chyby... ;)

Ten dopis moc nevypadá ...
Doporučuji "průzkum terénu". Na staré Sasko je oficiálním znalcem Tilo Rismondo. Zkus mu poslat mail na T.Rismondo@t-online.de , pošli mu ten obrázek a poptej se, zda má význam to vůbec posílat.
Pokud jde o cenu za ověření, tady to máš přímo v originále:
- Anspruch des Prüfers auf Vergütung
10.1. Der Prüfer berechnet für seine Tätigkeit, auch Neu- oder Nachprüfung, eine Vergütung.
10.2. Die Vergütung beträgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, bis zu 4% vom jeweiligen MICHEL-Katalogwert oder, wenn ein solcher nicht feststellbar ist, bis zu 10 % vom Handelswert, den der Prüfer nach billigem Ermessen schätzen darf. In einem solchen Fall können die Parteien die Prüfvergütung auch auf Grundlage einer individuellen Absprache vor Abschluss der Prüftätigkeit einvernehmlich festlegen.
In der Regel beträgt die Mindestvergütung für jede Prüfsendung € 25,00. Die Mindestvergütung für jede einzelne vorgelegte Marke beträgt € 3,00, für jedes Briefstück oder Ganzstück € 5,00, auch wenn keine Signatur angebracht wird.
Bei Briefstücken oder Ganzstücken mit mehr als drei verschiedenen Marken kann für die Typisierung eine zusätzliche Vergütung von € 1,00 pro Marke berechnet werden.
10.3. Die Vergütung für als falsch oder verfälscht zu kennzeichnende Prüfgegenstände beträgt bis zu 1% des MICHEL-Katalogwertes gemäß Ziffer 10.2., oder wenn ein solcher nicht feststellbar ist, bis zu 1 % des Handelswertes.
Sollte sich das bereits auf dem Prüfgegenstand befindliche Prüfzeichen bei der Überprüfung als falsch erweisen, beträgt die Vergütung bis zu 4% des MICHEL-Katalogwertes.
Erweist sich ein Prüfgegenstand als nicht prüfbar, darf nur die Mindestvergütung gemäß Ziffer 10.2. in Anrechnung gebracht werden, es sei denn, der Prüfer macht höheren Aufwand geltend.
10.4. Für besonders zeitintensive und schwierige Prüfungen kann der Prüfer einen vorher schriftlich zu vereinbarenden Aufschlag verlangen. Dies gilt auch für das Einordnen von Prüfgegenständen nach Druckart, Type, Wasserzeichen, Trennungsart, Farbe, Lochung und Papier.
10.5. Die zusätzliche Vergütung für die Ausstellung eines Attestes beträgt € 20,00, für einen Befund € 10,00, für einen Kurzbefund im Großformat € 8,00 und für einen Kurzbefund im Kleinformat € 5,00.
10.6. Die Vergütung wird mit Zugang der Prüfrechnung beim Auftraggeber fällig. Sie kann durch Nachnahme erhoben werden.
10.7. Neben der Vergütung berechnet der Prüfer seine Versand-, Versicherungs- und Verpackungskosten sowie gegebenenfalls, soweit er der Steuerpflicht unterliegt, die gesetzliche Mehrwertsteuer.
10.8. Der Prüfer kann eine Vorauszahlung in Höhe der zu erwartenden Vergütung einschließlich Versandkosten verlangen. Soweit nicht Vorauszahlung der Vergütung erfolgt oder diese nicht durch Nachnahme erhoben wird, kann der Prüfer die Prüfgegenstände bis zur Zahlung seiner Rechnung zurückbehalten.
10.9. Gegen Ansprüche des Prüfers auf Zahlung der Vergütung kann der Auftraggeber nur aufrechnen, wenn seine geltend gemachte Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

tak pokud tedy overeni stoji skutecne takovy "balik" tak bych vubec nevahal a overit to nechal
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